KfW-Förderung

Während es für Hauseigentümer, die eine ­effiziente Heizungsanlage einbauen wollen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz anstreben, ab sofort wieder möglich ist, einen Förderantrag über die KfW (www.kfw.de) zu stellen, können das Wohnungseigentümergemeinschaften voraussichtlich erst von Mai 2024 an, sofern Maßnahmen am ­Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden. Anträge für Maßnahmen im Sondereigentum sollen von August 2024 an wieder möglich sein. Nähere Auskünfte zur Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude) finden Sie auf der KfW-Homepage: https://t1p.de/kfw-heizungsfoerderung-privatpersonen-wohngebaeude.