KfW-Förderung
Während es für Hauseigentümer, die eine effiziente Heizungsanlage einbauen wollen oder einen Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz anstreben, ab sofort wieder möglich ist, einen Förderantrag über die KfW (www.kfw.de) zu stellen, können das Wohnungseigentümergemeinschaften voraussichtlich erst von Mai 2024 an, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden. Anträge für Maßnahmen im Sondereigentum sollen von August 2024 an wieder möglich sein. Nähere Auskünfte zur Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude) finden Sie auf der KfW-Homepage: https://t1p.de/kfw-heizungsfoerderung-privatpersonen-wohngebaeude.
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