Online-Versammlungen
WEG-Versammlungen sollen künftig leichter online stattfinden können. Darauf zielt der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“ (BT-Drs. 20/9890 ii042405) ab. Der Entwurf sieht ein Quorum von 75 % der in der Wohnungseigentümerversammlung abgegebenen Stimmen für eine solche Online-Veranstaltung vor. Der Bundestag hat den Entwurf am Donnerstag, 18.1.2024, in erster Lesung beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen.
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