Notarielle Pflichten bei zweifelhafter Verbrauchereigenschaft

Es macht einen großen Unterschied, ob Sie eine Immobilie als Privatperson oder als Unternehmer erwerben. Dies gilt auch für die Beurkundung notarieller Verträge. Nach § 17 Abs. 2a BeurkG hat der Notar darauf hinzuwirken, dass rechtsgeschäftliche…