Energieberatung

Seit dem 19.1.2024 können auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) wieder Anträge für die gestellt werden. Neben vielen anderen Programmen wurde diese Förderung im November 2023 eingestellt. Dieses Programm wird im bisherigen Umfang jetzt wieder fortgeführt. Es beträgt 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser. Für Wohngebäude ab drei Wohneinheiten beträgt der Zuschuss 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.700 €. Für die Beratung einer Wohnungseigentümergemeinschaft anlässlich einer Woh­nungseigentümerversammlung sind einmalig 500 € je Wohnungseigentümergemeinschaft förderfähig.