Aus der Praxis: Gelöschte Grundbucheinträge bleiben sichtbar

Das Grundbuch (GB) gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, Nutzungs- und Nießbrauchrechte sowie Pfandrechte an ­einem Grundstück. In Abteilung II werden etwaige Beschränkungen und Belastungen, wie z. B. Nutzungs-, Weg-, Nießbrauch- oder…