Härteeinwand nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist möglich
Mieter können sich gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren, „wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann“. Diese Sozialklausel in § 548 Abs. 2 BGB schützt Mieter. Ob ein Härtefall tatsächlich vorliegt,…
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