Härteeinwand nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist möglich

Mieter können sich gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren, „wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann“. Diese Sozialklausel in § 548 Abs. 2 BGB schützt Mieter. Ob ein Härtefall tatsächlich vorliegt,…