Grundsteuerwerte

In Berlin und Rheinland-Pfalz sind die ersten beiden Musterklagen gegen die neuen eingereicht worden. Die Verfahren hierzu lauten: FG Berlin-Brandenburg, Az. 3 K 3142/23, und FG Rheinland-Pfalz, Az. 4 K 1205/23. Eigentümer, die gegen ihren Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt haben, können sich nun auf die beiden Verfahren berufen. Beide werden vom Bund der Steuerzahler und von Haus & Grund unterstützt. Mit Beschlüssen vom 23.11.2023 hat das FG Rheinland-Pfalz in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass die Rechtmäßigkeit des neuen Grundsteuer­gesetzes zweifelhaft ist, und deshalb die Vollziehung der ­Bescheide ausgesetzt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht in beiden Fällen die Beschwerde zum BFH zugelassen (Az. II B 78/23 und II B 79/23).