Grundsteuerwerte
In Berlin und Rheinland-Pfalz sind die ersten beiden Musterklagen gegen die neuen eingereicht worden. Die Verfahren hierzu lauten: FG Berlin-Brandenburg, Az. 3 K 3142/23, und FG Rheinland-Pfalz, Az. 4 K 1205/23. Eigentümer, die gegen ihren Grundsteuerwertbescheid Einspruch eingelegt haben, können sich nun auf die beiden Verfahren berufen. Beide werden vom Bund der Steuerzahler und von Haus & Grund unterstützt. Mit Beschlüssen vom 23.11.2023 hat das FG Rheinland-Pfalz in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass die Rechtmäßigkeit des neuen Grundsteuergesetzes zweifelhaft ist, und deshalb die Vollziehung der Bescheide ausgesetzt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht in beiden Fällen die Beschwerde zum BFH zugelassen (Az. II B 78/23 und II B 79/23).
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