Grunderwerbsteuer

Da durch das Gesetz zur Moder­nisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) der Begriff der 'Gesamthand' aufgegeben wurde, wären Ver­günstigungen für Personengesellschaften ab dem 1.1.2024 ins Leere gelaufen. Um die alte Regelung beizubehalten, wurde in das Wachstumschancengesetz eine Regelung aufgenommen, nach der die Vorschriften zur Gesamthand wei­terhin auf Personengesellschaften anzuwenden sind (§ 23 GrEStG). Da der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen hat und der Ausgang des Verfahrens derzeit noch völlig offen ist, wurde die Regelung in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernommen. Sie ist auf drei Jahre befristet.