Grunderwerbsteuer
Da durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) der Begriff der 'Gesamthand' aufgegeben wurde, wären Vergünstigungen für Personengesellschaften ab dem 1.1.2024 ins Leere gelaufen. Um die alte Regelung beizubehalten, wurde in das Wachstumschancengesetz eine Regelung aufgenommen, nach der die Vorschriften zur Gesamthand weiterhin auf Personengesellschaften anzuwenden sind (§ 23 GrEStG). Da der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen hat und der Ausgang des Verfahrens derzeit noch völlig offen ist, wurde die Regelung in das Kreditzweitmarktförderungsgesetz übernommen. Sie ist auf drei Jahre befristet.
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