Aus der Praxis: Rückgabe der Mietsache mit Schlüsseleinwurf in den Briefkasten

Mit der Rückgabe der Mietsache kommt eine für Vermieter gefährlich kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten ins Spiel (§ 548 BGB). Voraussetzung ist, dass Sie den Besitz zurück­erhalten und Ihr Mieter den Besitz vollständig und unmissverständlich…