WEG-Verwalter
In einer Gemeinschaft ohne Verwalter hat jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Bestellung eines Verwalters. Zwar müssten bei der Verwalterbestellung grundsätzlich Alternativangebote vorliegen. Sei aber nur ein Verwalter bereit, die Gemeinschaft zu verwalten und lägen akzeptable Konditionen vor, entspreche dessen Auswahl ordnungsgemäßer Verwaltung. Das Auswahlermessen der Wohnungseigentümer ist in einem solchen Fall auf einen Bewerber reduziert (Beschluss des LG Frankfurt a. M. vom 22.8.2023, Az. 2-13 T 56/23).
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!