Aus der Praxis: BGH stärkt Anspruch auf Untervermietung aus „Komfortgründen“

Die Entscheidungspraxis des BGH meint es besonders gut mit Mietern, die ihre Mietwohnung kommerziell vermarkten wol­len. Das zeigt der neueste Rechtsprechungsstreich des sog. 'Wohnraumsenats' (Urteil vom 27.9.2023, Az. VIII ZR 88/22 ii252303). Die…