Luxusimmobilien: Verlustabzug endet bei 250 m²

Vermieten Sie eine Wohnung verbilligt, können Sie die Werbungskosten vollumfänglich geltend machen, falls die Miete mindestens 50 % der ortsüblichen Miete beträgt (§ 21 Abs. 2 EStG). Liegt die Miete darunter, sind die Kosten in einen entgeltlichen…