Luxusimmobilien: Verlustabzug endet bei 250 m²
Vermieten Sie eine Wohnung verbilligt, können Sie die Werbungskosten vollumfänglich geltend machen, falls die Miete mindestens 50 % der ortsüblichen Miete beträgt (§ 21 Abs. 2 EStG). Liegt die Miete darunter, sind die Kosten in einen entgeltlichen…
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