Aus der Praxis: Fristloser Rauswurf für virtuelle „Scheiß“-Weihnachtsgrüße
Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist nur selten ratsam. Häufigster Grund für eine abmahnungsfreie Kündigung ist der Zahlungsverzug gemäß § 543 Abs. 2 Ziffer 3a und b BGB oder die Nichtzahlung der vertraglich vereinbarten Kaution,…
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