Zustimmung zur Mieterhöhung

Wurde die Klage des Vermieters auf Zustimmungserteilung zum Mieterhöhungsverlangen rechtskräftig abgewiesen, steht das einer Klage auf Zustimmung nach einem erneutem Mieterhöhungsverlangen nicht entgegen. In diesem Fall liegt ein anderer Streitgegenstand vor. Urteil des AG Berlin-Kreuzberg vom 31.7.2023, Az. 3 C 349/22.