Möblierungszuschlag

Wird in einem Mietvertrag beispielhaft erwähnt, dass Möbel mitvermietet sind, „sofern vorhanden“, so bedeutet das nicht, dass es sich um einen Mietvertrag über „möblierten Wohnraum“ handelt. Diese Formulierung im Vertrag führte nicht dazu, dass der Vermieter bei der ­Ermittlung der höchstzulässigen Miete einen Möblierungs­zuschlag verlangen könne (LG Berlin, Urteil vom 12.4.2023, Az. 66 S 273/22).