Fiktive Schadensabrechnung auch im Mietrecht möglich
Als Vermieter können Sie Schadensersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen, unterlassener Rückbauten und Schäden an der Mietsache – bei einem beendeten Mietverhältnis – weiter auf Grundlage der sogenannten „fiktiven“ Kosten berechnen.…
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