Fiktive Schadensabrechnung auch im Mietrecht möglich

Als Vermieter können Sie Schadensersatz wegen nicht aus­geführter Schönheitsreparaturen, unterlassener Rückbauten und Schäden an der Mietsache – bei einem beendeten Mietverhältnis – weiter auf Grundlage der sogenannten „fiktiven“ Kosten berechnen.…