Ermittlung der „üblichen Miete“ bei gemischt genutzten Immobilien

Die steuerliche Bewertung von Mietwohngrundstücken findet bei Schenkungen oder Erbschaften nach dem Ertragswertverfahren statt (§ 184 Bewertungsgesetz – BewG). Maßgeblich ist der sog. Rohertrag, der in der Regel der gezahlten Nettokaltmiete