Auch die Vor-Vormiete zählt bei der Mietpreisbremse

Seit 2015 erlaubt die sog. 'Mietpreisbremse' (§ 556g BGB) bei einer Neuvermietung nur noch einen Mietzins, der maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Davon gibt es eine wichtige Ausnahme: Hat der Vormieter bereits eine höhere…