Aus der Praxis: Unklare Formulierung zu Schönheitsreparaturen

Immer wieder kommt es zum Streit über mieterseitig durchzuführende „Schönheitsreparaturen“. Nach § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) fallen darunter das  Tapezieren Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das