WEG

WEG Die Corona-Sonderregelungen für Wohnungseigen­tümergemeinschaften (WEG), die dem Verwalter erlauben, auch ohne neuen Beschluss im Amt zu bleiben (siehe Bei­lagen zu 'immo' 23 u 24/20), enden am 31.8.2022. Verwalter, bei denen der Bestellungszeitraum abgelaufen ist, müssen bis dahin eine wirksame (Folge-)Bevollmächtigung sicherstellen. Bis spätestens Ende August müssen dafür entsprechende Beschlussfassungen in der WEG für eine Neu- bzw. Wiederbestellung erfolgen. Notfalls muss dafür eine außerordentliche Eigentümerversammlung einberufen werden.