Aus der Praxis: Reparaturarbeiten müssen rechtzeitig angekündigt werden!

Für Ihren Wohnungsmieter besteht keine Pflicht zur Duldung von Instandsetzungsarbeiten, wenn Sie ihm die Maßnahmen zuvor nicht rechtzeitig angekündigt haben. Verweigert der Mieter den Handwerkern dann den Zutritt zur Wohnung, kann ihm nicht…