Klagen gegen Berliner Zweckentfremdungsverbot gescheitert
Wohnraum in deutschen Großstädten genießt quasi Bestandsschutz. Seit 2006 können die Länder dies mit einem bußgeldbewehrten „Zweckentfremdungsverbot“ durchsetzen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 § 1 Mietrechtverbesserungsgesetz (MietRVerbG).…
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