Hundehaltung

Hundehaltung Auch Mieter einer Kleinwohnung können vom Vermieter die Zustimmung zur Haltung größerer Hunde verlangen. Dies hat das AG Köln (Urteil vom 7.7.2021, Az. 210 C 208/20) entschieden. Im Streitfall beanspruchte der Mieter einer 1-Zimmer-Innenstadtwohnung die Zustimmung zur Haltung eines Boxer-Rüden und bekam dafür Recht. Zwar sei die Haltung eines Boxerhundes in einer 38 m2 großen Wohnung nicht ideal im Hinblick auf die artgerechte Haltung. Allerdings sei die Wohnungsgröße für eine Person mit Hund ausreichend, sagte das AG. Ohnehin sei für die mietrechtliche Frage der Haltungserlaubnis die artgerechte Haltung nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 22.1.2013, Az. VIII ZR 329/11 ii112206) unbeachtlich.