CO2-Stufenmodell

CO2-Stufenmodell Die Bundesregierung hat sich bei der Verteilung der CO2-Kosten auf ein Zehnstufenmodell fest­gelegt. Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben. Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (≥ 52 kg CO2 /m²/a) sollen die Vermieter 90 % und die Mieter 10 % der CO2-Kosten übernehmen. Entspricht das Gebäude mindestens dem Standard EH 55, müssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen. Ausnahmen soll es geben, falls Vermieter, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutz­gebieten, keinen Beitrag zur energetischen Sanierung leisten können. Das Stufenmodell gilt für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie Gebäuden mit gemischter Nutzung, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen.