CO2-Stufenmodell
CO2-Stufenmodell Die Bundesregierung hat sich bei der Verteilung der CO2-Kosten auf ein Zehnstufenmodell festgelegt. Seit 2021 wird in Deutschland ein Preis für die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) erhoben. Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz (≥ 52 kg CO2 /m²/a) sollen die Vermieter 90 % und die Mieter 10 % der CO2-Kosten übernehmen. Entspricht das Gebäude mindestens dem Standard EH 55, müssen die Vermieter keine CO2-Kosten mehr tragen. Ausnahmen soll es geben, falls Vermieter, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Milieuschutzgebieten, keinen Beitrag zur energetischen Sanierung leisten können. Das Stufenmodell gilt für alle Wohngebäude einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie Gebäuden mit gemischter Nutzung, in denen Brennstoffe genutzt werden, die unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fallen.
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