Berechtigtes Interesse an Eigenbedarf genügt nicht immer!

Der sog. Eigenbedarf gehört zu den „berechtigten Interessen“, die es Ihnen erlauben, die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses gemäß § 573 Absatz 2 Nr. 2 BGB auszusprechen. Eigenbedarf setzt voraus, dass Sie die Wohnung für sich selbst (als…