Spekulationsgeschäft mit baurechtswidrig bewohnten Immobilien

Wer private Grundstücke binnen zehn Jahren nach der Anschaffung veräußert, muss den dabei erzielten Gewinn mit ­seinem Finanzamt teilen (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG.) Ausgenommen sind Immobilien, die (1. Alt.) im Zeitraum zwischen Anschaffung und…