Spekulationsgeschäft mit baurechtswidrig bewohnten Immobilien
Wer private Grundstücke binnen zehn Jahren nach der Anschaffung veräußert, muss den dabei erzielten Gewinn mit seinem Finanzamt teilen (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG.) Ausgenommen sind Immobilien, die (1. Alt.) im Zeitraum zwischen Anschaffung und…
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