Handwerkerkosten

Handwerkerkosten Beabsichtigt ein Hausbesitzer, Holzpfosten auszutauschen, die das Dach stützen (hier sollten stattdessen Stahlpfosten eingesetzt werden), und hält das Unter­nehmen, das den Austausch vornehmen soll, eine statische Berechnung vorab für zwingend erforderlich, so können die ­Kosten für ein solches Gutachten nicht als Handwerkerleistung von der Steuerschuld abgezogen werden (20 % von höchstens 6.000 € jährlich sind möglich). Der BFH (Urteil vom 4.11.2021, Az. VI R 29/19) erklärt, ein Statiker sei grundsätzlich „nicht handwerklich tätig“. Bei der Arbeit eines Statikers handele es sich ausschließlich um „Leistungen im Bereich der Planung und rechnerischen Überprüfung von Bauwerken“.