Handwerkerkosten
Handwerkerkosten Beabsichtigt ein Hausbesitzer, Holzpfosten auszutauschen, die das Dach stützen (hier sollten stattdessen Stahlpfosten eingesetzt werden), und hält das Unternehmen, das den Austausch vornehmen soll, eine statische Berechnung vorab für zwingend erforderlich, so können die Kosten für ein solches Gutachten nicht als Handwerkerleistung von der Steuerschuld abgezogen werden (20 % von höchstens 6.000 € jährlich sind möglich). Der BFH (Urteil vom 4.11.2021, Az. VI R 29/19) erklärt, ein Statiker sei grundsätzlich „nicht handwerklich tätig“. Bei der Arbeit eines Statikers handele es sich ausschließlich um „Leistungen im Bereich der Planung und rechnerischen Überprüfung von Bauwerken“.
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