Erwachsene Familienmitglieder — wer darf miteinziehen?
Grundsätzlich können Dritte, die im Mietvertrag nicht explizit genannt sind, ohne Erlaubnis des Vermieters nicht in die Wohnung dauerhaft miteinziehen. Das gilt für alle Untermieter oder auch die Bildung von Wohngemeinschaften (§ 553 BGB).…
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