Wertminderung

Wertminderung Trifft ein Grundstückseigentümer mit einer Projektgesellschaft eine „Nachbarschaftsvereinbarung“, bei der für erforderliche Abstütz- und Unterfangungsmaßnahmen am Grundstück eine Entschädigungszahlung in Höhe von 150.000 € versichert wird, so ist diese Zahlung nicht einkommensteuerpflichtig, entschied das FG München (Urteil vom 15.3.2021, Az. 7 K 2118/20). Der Grundstückseigentümer habe keine Leistung erbracht; ein Entgelt für ein „Dulden“ liege nicht vor. Bei wirtschaftlicher Betrachtung sollte die Zahlung vielmehr die dingliche Eigentumsbeschränkung und die damit einhergehende Wertminderung des Grundstücks ausgleichen.