Knapp 1.340 € reichen zum Lebensunterhalt!
Gemäß § 559 BGB sind Sie nach einer Modernisierungsmaßnahme berechtigt, die jährliche Miete Ihres Mieters um 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen. Eine ausführliche Darstellung dieses hochsensiblen Themas finden Sie in unserer…
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