Knapp 1.340 € reichen zum Lebensunterhalt!

Gemäß § 559 BGB sind Sie nach einer Modernisierungsmaßnahme berechtigt, die jährliche Miete Ihres Mieters um 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen. Eine ausführliche Darstellung dieses hochsensiblen Themas finden Sie in unserer…