Zwangsversteigerung
Zwangsversteigerung Erwirbt ein Bieter eine Immobilie bei einer Zwangsversteigerung, so hat er das Recht, den Mietern zu kündigen. Das gelte auch dann, wenn die vorhandenen Mietverträge eigentlich eine Eigenbedarfskündigung ausschließen (BGH, Urteil vom 10.6.2021, Az. VIII ZR 76/20 ii 22/21-05). Der Eigentümer hat ein Sonderkündigungsrecht aus dem Zwangsversteigerungsgesetz. Das gelte unabhängig davon, was der vorherige Vermieter mit den Mietern vereinbart hat.
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