Zertifizierter Verwalter

Zertifizierter Verwalter Mit der Ende 2020 in Kraft getretenen Reform des Wohnungseigentumsgesetzes können Wohnungseigentümer ab kommendem Jahr den Nachweis einer Zertifizierung vom WEG-Verwalter verlangen. Wir berichteten hierüber in der Beilage zu 'immo' 23/21. Nun liegt ein erster Verordnungsentwurf über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz vor ( ii 13/21-07). Zuständig für die Zertifizierungsprüfungen sind die Industrie- und Handelskammern (IHK). Die Prüfung besteht aus einem mindestens 90-minütigen schriftlichen und einem mindestens 15-minütigen mündlichen Teil.