Mietspiegelreform

Mietspiegelreform Die Koalition hat sich auf eine Reform des Mietspiegelrechts geeinigt. Zukünftig müssen alle Städte und Gemeinden über 50.000 Einwohner einen Mietspiegel erstellen. Für eine rechtssichere Erstellung sollen Mieter und Vermieter künftig zur Auskunft über Miete und Merkmale der Wohnung verpflichtet sein. Verstöße gegen die Auskunftspflicht sollen mit Bußgeldern geahndet werden können. Wie bisher müssen alle Mietspiegel nach Ablauf von zwei Jahren an die Marktentwicklungen angepasst werden und alle vier Jahre vollständig neu erstellt werden. Ursprünglich war eine Verlängerung auf drei beziehungsweise fünf Jahre vorgesehen. Auch das Begründungsmittel 'drei Vergleichswohnungen' bleibt bestehen. Wir werden hierüber in Kürze in einer Beilage berichten.