Eigenbedarfskündigung wegen Homeoffice möglich!

Die Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung gem. § 573 Abs. 3 dürfen nicht überspannt werden. Kündigen Sie eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, müssen Sie im Kündigungsschreiben lediglich angeben für welche Person Sie die Wohnung benötigen und das