Eigenbedarfskündigung wegen Homeoffice möglich!
Die Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung gem. § 573 Abs. 3 dürfen nicht überspannt werden. Kündigen Sie eine Wohnung wegen Eigenbedarfs, müssen Sie im Kündigungsschreiben lediglich angeben für welche Person Sie die Wohnung benötigen und das …
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