Corona-Pandemie: Keine Steuerkeule bei Mietausfällen

Trotz vielfältiger Wirtschaftshilfen während des Corona-Lockdowns blieben Mieten häufig aus. Für die steuerliche Behandlung ist dabei entscheidend, wie Sie als Vermieter mit fehlenden Mieteinahmen umgehen, sprich, ob Sie eine Stundung