Gut zu wissen
Kündigen Sie Ihrem Mieter „fristlos“, weil der mit mindestens zwei Monatsmieten in Rückstand ist, lässt die nachträgliche Zahlung der Mietrückstände zwar Ihre fristlose Kündigung ins Leere laufen („Schonfrist“), die hilfsweise oder vorsorglich…
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!