Wohnfläche
Wohnfläche Der zur Wohnung gehörende Hobbyraum im Keller eines Mietshauses kann zu 100 % als „Wohnfläche“ angesehen werden, wenn er wenigstens zwei Meter Deckenhöhe hat und nur aus der vermieteten Wohnung zu erreichen ist. Der Raum ist nicht zu vergleichen mit einem unbeheizten Wintergarten, dessen Fläche regelmäßig nur zur Hälfte angerechnet wird, sagt das AG Berlin-Charlottenburg im Urteil vom 27.9.2018 (Az. 232 C 67/18).
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