Dumm gelaufen
Dumm gelaufen Das LG Berlin (Beschluss vom 1.2.2018, Az. 66 S 283/17) hat eine Vermieterin eiskalt abgewimmelt. Die Frau hatte eine Modernisierungsmaßnahme (hier: Wärmedämmung, Aufzug am Haus und Fensteraustausch) sachlich falsch ihrem Mieter als Instandsetzungsmaßnahme angekündigt, ohne Angaben zu einer Mieterhöhung zu machen. Damit sei der Anspruch auf Dauer ausgeschlossen, sagen die Richter. Die entgegenstehende Entscheidung des BGH vom 2.3.2011 (Az. VIII ZR 164/10) sei durch das Mietrechtsänderungsgesetz überholt. Auf die Übergangsregelung des Art. 229 § 29 EGBGB könne sich die Vermieterin nicht berufen. Die Ankündigung sei nicht vor dem 1.5.2013 zugegangen. Wir werden das Urteil in Kürze näher analysieren.
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