Einbauküche

Einbauküche Feiner Unterschied! Wird eine Einbauküche laut Wohnungsvertrag bloß zur „Nutzung“ überlassen, trifft Sie als Vermieter keine Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht. Dies gilt laut einem Urteil des AG Berlin-Neukölln vom 14.11.2017 (Az. 18 C 182/17) nur für „vermietete Sachen“. Eine derartige Regelung sei wirksam, so die Richter. Im Streitfall hatten die Mieter einer Wohnung ihre Vermieterin erfolglos auf Reparatur eines defekten Kühlschranks und einer defekten Geschirrspülmaschine verklagt. Hinweis: In diesem Fall haben die Mieter nur einen Anspruch auf Beseitigung der defekten Geräte, um diese Geräte durch eigene zu ersetzen.