Testament

Durchgestrichenes kann zum Widerruf führen. Stirbt eine Frau und findet der Lebensgefährte in einem Stapel alter Zeitungen, Zeitschriften und Katalogen ein handschriftliches , das ihn als Alleinerben bestimmt und die beiden Brüder der Frau „enterbt“, so ist das als „widerrufen“ einzuordnen, wenn auf ­allen drei Seiten mehrere Durchstreichungen auftauchen. Die Brüder argumentierten, dass die Schwester das widerrufen wollte. Dem folgte das Gericht. Hier wurde angenommen, die Durchstreichungen stammten von der Erblasserin selbst, weil sie in der letzten Phase ihres Lebens überwiegend auf der Couch im Wohnzimmer lag und wenig soziale Kontakte hatte. Es war somit aus­zuschließen, dass Dritte ungehinderten Zugriff auf das gehabt haben. Die Brüder hatten keinen Zugang zur Wohnung – und auch der Lebensgefährte hatte keinen Anlass, die Veränderungen vorzunehmen, weil er ohnehin als Alleinerbe eingesetzt war (OLG München, Az. 33 Wx 73/23).