Vaterschaft

Haben sich ein Mann und eine Frau über ein Dating-Portal kennengelernt und sexuell verkehrt, und bringt die Frau später ein Kind zur Welt, für das laut eingeholtem Gentest zu 99,9 Prozent der Mann als leib­licher Vater 'ausgewiesen' ist, so kann er die nicht mit der Behauptung abstreiten, die Frau habe auch noch andere Männer – über das Portal vermittelt – getroffen. Ein „nur möglicher, aber weder wahrscheinlicher noch bewiesener Mehrverkehr“ reiche nicht aus, um eine bewie­sene infrage zu stellen. Belegt ein Abstammungsgutachten „die Übereinstimmung sämtlicher untersuchter genetischer Merkmale von Mutter, Kind und dem Vater“, so sei die Wahrscheinlichkeit für die so hoch, „dass sich Zweifel an der verbieten“ (OLG Frankfurt am Main, Az. 1 UF 75/22).