Gemeinnützigkeit einer GmbH spart keine Notarkosten

Die Übertragung von GmbH-Anteilen muss notariell ­beglaubigt werden. Das gilt bei jeder GmbH, also auch bei einer gemeinnützigen (gGmbH). Eigentlich hat ja die ­Gemeinnützigkeit nichts, aber auch wirklich gar nichts mit dem Gesellschaftsrecht zu…