Scheinrechnungen durch Mitarbeiter: Kein Kavaliersdelikt!
Geschäfte hinter dem Rücken des Arbeitgebers kommen gelegentlich vor. Z. B. dadurch, dass sich Arbeitnehmer aus der Kasse und am Warenbestand des Arbeitgebers bedienen. Eine andere Methode, das Gehalt aufzubessern, besteht darin, (elektronische)…
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