'Nutzungsersatz' muss nicht versteuert werden

Hat ein Ehepaar einen Darlehensvertrag abgeschlossen, um eine Wohnimmobilie damit zu finanzieren, so muss das Paar einen so genannten Nutzungsersatz nicht ver­steuern, den es von der Bank ausgezahlt bekommt, nachdem der Darlehensvertrag wegen eines Fehlers bei der ­Widerrufsbelehrung Jahre später rückabgewickelt wird. In dem konkreten Fall gab es 14.500 € für erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen zurück. Dieser Nutzungsersatz dürfe weder als Kapitalertrag noch als sonstige Leistung zur Steuer herangezogen werden. Eine solche Rückabwicklung vollziehe sich außerhalb der steuerbaren Erwerbssphäre (BFH, Az. VIII R 7/21).