Chefsache: Brandheißes Arbeitsrecht — Handyverbot

Der Arbeitgeber darf ein Handyverbot für die Arbeitszeit aussprechen. Ein Arbeitgeber hat das Recht, ohne Beteiligung des Betriebsrats, ein Verbot der Handynutzung während der Arbeitszeit auszusprechen. Denn es gehe bei dem Verbot nicht um das Ordnungsverhalten der Beschäftigten im Betrieb, sondern um das Arbeitsverhalten. Es handele sich dabei um eine Maßnahme, die das Arbeitsverhalten betreffe und damit die Arbeitspflicht unmittelbar konkretisiere. Ein generelles Verbot oder ein Nutzungsverbot in Sozialräumen während der Pausen darf aber nur in Absprache mit dem Betriebsrat formuliert werden (BAG, Az. 1 ABR 24/22).