Testament: Auch auf einem Kneipenblock kann der letzte Wille stehen

Findet die Partnerin eines verstorbenen Gastwirts hinter dem Tresen einen Kneipenblock, auf dem ihr Lebensgefährte handschriftlich geschrieben hat, dass sie „alles erbt“, so ist dieses Dokument als Testament gültig. Das gelte jedenfalls dann, wenn das Schriftstück unstrittig vom Wirt mit Datum und Unterschrift verfasst worden sei und es eine Eigenart des Mannes war, ihm wichtige Dokumente hinter dem Tresen zu lagern. Die Frau sei Alleinerbin geworden, auch wenn das 'Testament' auf einer ungewöhnlichen Unterlage zu finden war (OLG Oldenburg, Az. 3 W 96/23).