Einspruch gegen Bescheid: Besser nicht per E-Mail

Will ein Steuerzahler Einspruch gegen seinen Steuer­bescheid einlegen, so hat er dafür nach Erhalt des Bescheids vier Wochen Zeit. Grundsätzlich ist das möglich per E-Mail, z. B. über das ELSTER-Portal online, oder herkömmlich per Brief oder Fax. Im Zweifel muss der Steuerzahler den ­Zugang des Dokuments beim Finanzamt nachweisen. Das gelang einem Mann nicht, der per E-Mail Einspruch eingelegt hatte. Das Finanzamt gab an, die E-Mail nicht erhalten zu haben. Zwar konnte der versendeten Mail sowohl die korrekte E-Mail-­Adresse als auch das rechtzeitige Sendedatum entnommen werden. Das belege aber noch nicht den Zugang beim ­Finanzamt. Weil hier weder der Behörde noch dem Steuerzahler ein Verschulden zuzurechnen war, durfte der Einspruch 'nachgeholt' werden, obwohl die Frist dafür abgelaufen war (Sächsisches FG, Az. 3 K 744/22).