Einspruch gegen Bescheid: Besser nicht per E-Mail
Will ein Steuerzahler Einspruch gegen seinen Steuerbescheid einlegen, so hat er dafür nach Erhalt des Bescheids vier Wochen Zeit. Grundsätzlich ist das möglich per E-Mail, z. B. über das ELSTER-Portal online, oder herkömmlich per Brief oder Fax. Im Zweifel muss der Steuerzahler den Zugang des Dokuments beim Finanzamt nachweisen. Das gelang einem Mann nicht, der per E-Mail Einspruch eingelegt hatte. Das Finanzamt gab an, die E-Mail nicht erhalten zu haben. Zwar konnte der versendeten Mail sowohl die korrekte E-Mail-Adresse als auch das rechtzeitige Sendedatum entnommen werden. Das belege aber noch nicht den Zugang beim Finanzamt. Weil hier weder der Behörde noch dem Steuerzahler ein Verschulden zuzurechnen war, durfte der Einspruch 'nachgeholt' werden, obwohl die Frist dafür abgelaufen war (Sächsisches FG, Az. 3 K 744/22).
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!