Cum-ex: Bank muss Steuernachzahlungen leisten
Eine Banken-Gruppe, die auch in einem „Cum-ex-Verfahren“ verwickelt war (dabei haben Banken und Investoren mit dubiosen Finanzgeschäften den deutschen Staat um mehr als 30 Mrd. € betrogen), muss Steuernachzahlungen (hier in Höhe von 155 Mio. €) leisten. Die Bankengruppe kann sich nicht erfolgreich mit dem Argument gegen die Bescheide (aus insgesamt drei Jahren) wehren, dass die steuerlichen Zinsen „um ein Vielfaches höher lagen, als im Rahmen des strafrechtlichen Einziehungsverfahrens angeordnet worden war“. Auch war die Rückforderung angerechneter Kapitalertragsteuer rechtmäßig (FG Hamburg, Az. 6 K 228/20).
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