Verwaltungsrecht: Ein Einfamilienhaus darf nicht als Monteursunterkunft genutzt werden
Hat der Eigentümer eines Einfamilienhauses die Immobilie an Monteure vermietet, die dort sehr spartanisch leben, so kann die Bauaufsichtsbehörde diese Nutzung verbieten. Das gelte jedenfalls dann, wenn diese Nutzung als Monteursunterkunft nicht genehmigt worden sei. Das Haus sei für eine „Wohnnutzung“ ausgelegt, die hier nicht mehr vorhanden war. Die (insgesamt sechs) Männer mussten zu zweit in einem Zimmer schlafen und es gab weder Schränke noch andere Möglichkeiten, Kleidung unterzubringen. Auch sprach gegen eine „Wohnnutzung“, dass sich die Männer meist nur an Wochenenden in dem Haus aufhielten, da sie in der Arbeitswoche in weit entfernten Orten beschäftigt waren (VwG Neustadt a. d. Weinstraße, Az. 4 L 1213/23).
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