Steuerschuld des Ehemanns zählt nicht zur 'Masse' des bankrotten Ehepaars
Ist vom Lohn eines insolventen Arbeitnehmers nicht ausreichend Lohnsteuer abgeführt worden, und hat der Insolvenzverwalter für seinen verheirateten Schuldner bereits vor Feststellung des fehlenden Steuerbetrags die Einzelveranlagung gewählt, so stellt der fehlende Betrag keine Masseverbindlichkeit dar. Für die Ehefrau, die ebenfalls bankrott war, wurde eine Steuererstattung ermittelt. Das Finanzamt darf die Differenz nicht als Masseverbindlichkeit einstufen, weil sie auf dem Arbeitseinkommen des Mannes beruht, das zu seinem insolvenzfreien Vermögen zählt (FG Münster, Az. 12 K 1324/21).
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